Lebhafte Debatte zum Mindestlohn-Gesetz

Presseecho

Rainer Gössl, Dieter Stauber und Karin Brugger diskutieren mit dem interessierten Publikum über das Mindestlohn-Gesetz.

Südkurier, 29.05.2015, MAGDALENA SCHÖNWEITZ

Bei einer SPD-Veranstaltung in Friedrichshafen zum Thema Mindestlohn fordern Handwerker mehr Flexibilität, Gewerkschafter mehr Kontrolle.

Der seit Januar geltende Mindestlohn von 8,50 Euro ist weitgehend unproblematisch, aber die Dokumentationspflicht sorgt für Diskussionen. Das ist der Grundtenor bei der Diskussionsveranstaltung zum Mindestlohn-Gesetz, zu der die SPD Bodenseekreis eingeladen hatte. Ziel sei es, das Thema sachlich und sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive zu diskutieren, erklärte der Kreisvorsitzende Dieter Stauber in seinen einleitenden Worten. Dafür sind Karin Brugger, Geschäftssekretärin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), und Rainer Gössl, Metzgermeister aus Tettnang und Obermeister der Metzgerinnung Bodenseekreis, in die Gaststätte Krone nach Friedrichshafen-Ettenkirch gekommen.

„Für kleinere Handwerksbetriebe ist das Erfassen der Arbeitszeit aufwändig“, betonte Rainer Gössl. Da die Mitarbeiter meist nach einem regelmäßigen Dienstplan arbeiten, sei es in kleinen Betrieben oft auch nicht notwendig. Generell forderte er für Handwerksbetriebe mehr Flexibilität. „Wir müssen unsere Arbeit fertig machen, weil wir mit frischen Lebensmitteln arbeiten.“ Gerade in Spitzenzeiten um Weihnachten müsse mehr gearbeitet werden, das werde in ruhigeren Zeiten wieder ausgeglichen. Auch die Regelung, dass Familienangehörige nur noch zehn Stunden mitarbeiten dürften, sei gerade für kleine Betriebe hinderlich.

Viele Arbeitgeber, die gute Löhne zahlen, „sehen den Mindestlohn positiv“, behauptete Karin Brugger, weil so der Lohnwettbewerb nach unten gebremst werde. Sie fügte hinzu: „Im Bodenseekreis profitieren 5,6 Prozent der Vollzeitbeschäftigten vom Mindestlohn.“ Generell hätten sich viele Vorurteile zum Mindestlohn nicht bestätigt, er vernichte keine Arbeitsplätze und es sei auch nicht alles teurer geworden. Der Kritik der Arbeitgeberverbände, die Dokumentationspflicht für Arbeitszeiten sei ein „Bürokratiemonster“, hält sie entgegen, dass nur so die Stundenzahl überwacht und die Einhaltung der Ruhe- und Arbeitspausen kontrolliert werden könne. „Wenn wir die Dokumentationspflicht für geringfügig Beschäftigte nicht haben, dann funktioniert der Mindestlohn nicht.“ Diese Dokumentationspflicht gelte nur für geringfügig Beschäftigte und in Branchen, die im Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz aufgeführt seien. Zudem fordert die Gewerkschafterin eine bessere Kontrolle des Gesetzes.

Bild: Magdalena Schönweitz

 

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